Zivile Konfliktbearbeitung

13.05.2020

Zivile Konfliktbearbeitung umfasst folgende drei Aufgabenbereiche:

  • Die Aufgabe, eine Übereinkunft über die Inhalte des Konfliktes zu finden, was i. d. R. durch Verhandlungen geschieht (deutsch "Friedensschaffung" oder "Friedensstiftung", aber vielleicht eindeutiger mit dem englischen Begriff "Peacemaking" bezeichnet).
  • Die Aufgabe, Gewalt einzudämmen bzw. zu verhindern und Sicherheit wiederherzu-stellen ("Peacekeeping", deutsch: "Friedenssicherung")
  • Die Aufgabe, die eigentlichen Ursachen wie die Folgen des gewaltsamen Konfliktes zu bearbeiten ("Peacebuilding", manchmal im Deutschen als "Friedenskonsolidierung" übersetzt).

"Zivil" bedeutet in diesem Zusammenhang immer "nicht militärisch". Egal, ob die handelnden Personen VertreterInnen staatlicher oder "zivilgesellschaftlicher" Organisationen sind.

  • Prävention ist natürlich vorrangig, aber die Instrumente, die für sie eingesetzt werden, sind letztlich denen der oben genannten drei Aufgabenbereiche gleich.